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Bundesgeoreferenzdatengesetz

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Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes (Bundesgeoreferenzdatengesetz) in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Mit dem Gesetz soll die Verfügbarkeit, der Austausch und die Kompatibilität von Geodaten optimiert werden. Bislang mussten die von Bundesbehörden erhobenen, verarbeiteten und genutzten Daten für eine fachübergreifende Nutzung mit aufwändigen Verfahren zusammengeführt werden. Durch die Neuregelung wird zukünftig das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie zum zentralen Dienstleister für die Bereitstellung von bundesweiten Basisgeoinformationen.

Geodaten werden von den verschiedensten Behörden erhoben, bereitgestellt und genutzt. Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie ist hierbei für bundesweite Basis-Geoinformationen, z. B. Referenznetze für Höhe, Lage und Schwere, aber auch topographische Karten zuständig. Baumaßnahmen, aber auch der Luft- und Straßenverkehr sind ohne diese Basisinformationen nicht denkbar. Der Wirtschaft dienen diese Basisinformationen als Grundlage für ihre Geo-Informationsprodukte in Navigationsprodukten.


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